Welches Gutachten brauche ich?+
Die wichtigste Frage ist: Arbeiten außer Ihnen noch andere mit dem Ergebnis? Wenn ja, etwa Miterben, ein früherer Partner, Käufer, eine Bank, ein Anwalt oder ein Gericht, empfehle ich das Verkehrswertgutachten. Brauchen Sie den Wert für Ihre eigene Entscheidung, zum Beispiel vor einem Verkauf, reicht in der Regel das Wertgutachten. Im Vorgespräch am Telefon klären wir das gemeinsam.
Warum kostet ein Gutachten mehr als eine kostenlose Bewertung vom Makler oder online?+
Kostenlose Bewertungen rechnen meist mit Durchschnittspreisen aus der Lage. Den Zustand Ihrer Immobilie, Modernisierungen, Baulasten, Altlasten oder das Planungsrecht berücksichtigen sie nicht. Genau diese Punkte können den Wert deutlich verändern. Ich prüfe sie bei jedem Gutachten vollständig, besichtige die Immobilie persönlich und leite den Wert nach den anerkannten Verfahren her.
Was ist im Festpreis enthalten?+
Persönliches Vorgespräch, Anforderung aller Unterlagen bei den Ämtern, Recherche, Besichtigung, Fahrtkosten, Ausarbeitung sowie das Gutachten als PDF und gedruckt. Beim Verkehrswertgutachten kommt immer ein digitales Aufmaß mit Grundriss und Wohnflächenberechnung dazu. Einzige Zusatzposition sind die Gebühren der Behörden. Ihre Höhe legt jede Gemeinde selbst fest, ich gebe sie ohne Aufschlag an Sie weiter.
Wann erhalte ich das Ergebnis?+
Spätestens 14 Tage nach der Besichtigung. Fehlt zu diesem Zeitpunkt noch eine Auskunft einer Behörde, sage ich Ihnen sofort Bescheid.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn mir der Wert nicht gefällt?+
Nein – und das ist gut so. Hinge mein Honorar davon ab, ob Ihnen das Ergebnis gefällt, wäre das Gutachten nichts wert: für Sie nicht, für die Bank nicht, für Miterben oder die Gegenseite nicht. Ich bewerte unabhängig vom Ergebnis. Genau darauf können sich alle Beteiligten verlassen. Und kein Euro ist verloren: Eine Zweitmeinung wird voll angerechnet, ein Wertgutachten lässt sich später zum Verkehrswertgutachten erweitern.